SEO für Zahnärzte: So finden Patienten Ihre Praxis bei Google
SEO für Zahnärzte: Wie Patienten Ihre Praxis über Google Maps und die Suche finden – mit Behandlungsseiten, Technik, Bewertungen und Search Console.
SEO für Ärzte
Kurz gesagt
Um das Google-Unternehmensprofil Ihrer Arztpraxis zu optimieren, bestätigen Sie es, wählen eine präzise Hauptkategorie und pflegen Sprechzeiten, Leistungen, Terminlink und eigene Fotos ohne Patienten. Bewertungen beantworten Sie, ohne die Schweigepflicht zu verletzen. Name, Adresse und Telefonnummer halten Sie im Profil, auf Ihrer Website, bei Jameda und bei Doctolib identisch.
Keine Rechtsberatung: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 08.10.2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Medizinrecht oder an Ihre Ärztekammer.
Das Google-Unternehmensprofil zeigt Ihre Praxis in Google Maps und in der Google-Suche – mit Adresse, Sprechzeiten, Bewertungen, Fotos und Anruf-Button. Diese Anleitung führt Sie in zehn Schritten durch die Optimierung und berücksichtigt, was für Arztpraxen anders ist: Behandlerprofile, Patientenfotos und die Schweigepflicht. Alle Funktionen und Grenzen haben wir am 8. Oktober 2026 in der Hilfe von Google geprüft.
Arztpraxen sollten ihr Google-Unternehmensprofil optimieren, weil Google Unternehmen mit vollständigen und korrekten Angaben laut eigener Hilfe mit größerer Wahrscheinlichkeit in den lokalen Suchergebnissen anzeigt (externer Link, öffnet in neuem Fenster). Lokale Ergebnisse ordnet Google hauptsächlich nach Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Die Entfernung können Sie nicht ändern; Relevanz und Bekanntheit dagegen schon – über vollständige Angaben, Bewertungen und Verweise von anderen Websites.
Ein Beispiel aus unserer Arbeit: Die Website der Hautarztpraxis Dr. Bergmann in Berlin, die wir seit Ende Februar 2026 bei SEO und Website betreuen, erreichte für die Suchanfrage „hautarzt in der nähe“ eine Ø Position von 5,8 (28 Tage bis 04.10.2026, Quelle: Google Search Console). Die Zahl misst die Website in der Google-Suche, nicht die Position des Profils in der Karte. Sie zeigt aber, dass „in der Nähe“-Suchen ohne Ortsnamen auch für die Website erreichbar sind. Damit Google die Praxis eindeutig zuordnen kann, sollten Profil und Website dieselben Daten enthalten (Schritt 10).
Beanspruchen Sie zuerst das Profil Ihrer Praxis und lassen Sie es von Google bestätigen, denn erst dann werden Ihre Fotos angezeigt, Sie können auf Rezensionen antworten und Leistungsdaten abrufen. Das Profil selbst ist kostenlos (externer Link, öffnet in neuem Fenster).
Tragen Sie als Namen exakt den Praxisnamen ein, den Sie auch auf Praxisschild und Website führen, und wählen Sie als Hauptkategorie die Fachrichtung, die Ihre Praxis als Ganzes beschreibt. Zusätze wie „Hautarzt Berlin ohne Termin“ im Namen sind laut Google-Richtlinien (externer Link, öffnet in neuem Fenster) nicht erlaubt und können zur Sperrung des Profils führen.
Bei den Kategorien (externer Link, öffnet in neuem Fenster) gilt: so wenige wie möglich, so präzise wie möglich. Google empfiehlt Kategorien, für die der Satz „Dieses Unternehmen IST …“ zutrifft – nicht „Dieses Unternehmen HAT …“. Die gewählten Kategorien wirken sich laut Google auf das lokale Ranking aus; nach einer Änderung kann eine erneute Bestätigung nötig sein.
Ärztinnen und Ärzte gelten in Googles Richtlinien als „unabhängige Fachkräfte“. Sie sollten ein eigenes Profil haben, wenn sie Patientenkontakt haben und während der Sprechzeiten am bestätigten Standort erreichbar sind. Mitarbeitende ohne eigene Behandlerrolle, etwa am Empfang, bekommen kein eigenes Profil, und mehrere Profile derselben Person für verschiedene Fachgebiete sind nicht erlaubt.
| Praxisform | Profile laut Google | Name im Profil |
|---|---|---|
| mehrere Ärztinnen und Ärzte mit Patientenkontakt an einem Standort | ein Profil für die Praxis, zusätzlich Profile der Behandler | Praxisname; im Behandlerprofil nur der Name der Person |
| eine Ärztin oder ein Arzt unter einer Praxismarke | ein gemeinsames Profil | „Praxismarke: Name der Ärztin“ |
Tragen Sie Ihre regulären Sprechzeiten als Öffnungszeiten ein und pflegen Sie jede Abweichung im Profil, damit niemand vor verschlossener Tür steht. Google bietet dafür drei Funktionen:
| Situation | Funktion im Profil | Regel laut Google |
|---|---|---|
| Feiertag, Brückentag, kurze Schließung | spezielle Öffnungszeiten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) | für vorübergehende Änderungen oder Schließungen bis zu sechs aufeinanderfolgenden Tagen |
| Praxisurlaub ab sieben Tagen | „vorübergehend geschlossen“ | empfohlen ab sieben aufeinanderfolgenden Schließtagen |
| Akutsprechstunde oder Zeiten für bestimmte Leistungen | weitere Öffnungszeiten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) | erst nach den regulären Zeiten möglich, in der Regel eine Teilmenge davon |
Google rät außerdem, Feiertagszeiten auch dann zu bestätigen, wenn sie nicht von den regulären Zeiten abweichen. Welche Typen unter „Weitere Öffnungszeiten“ zur Auswahl stehen, sehen Sie im Profil. Gibt es keinen passenden Typ für Ihre Akutsprechstunde, nennen Sie sie in der Beschreibung und auf der Website – mit denselben Uhrzeiten.
Eine Akutsprechstunde ist auch ein Suchthema: Die Website der Hautarztpraxis Dr. Bergmann erreichte für „akutsprechstunde hautarzt berlin gesetzlich versichert“ eine Ø Position von 3,7 (28 Tage bis 04.10.2026, Quelle: Google Search Console). Ein Sonderfall sind Praxen, die ausschließlich nach Vereinbarung arbeiten: Solche Unternehmen sollten laut Google keine Öffnungszeiten angeben.
Beschreiben Sie Fachrichtung, Schwerpunkte und Sprechstundenangebote Ihrer Praxis in klaren Sätzen – ohne Links und ohne Werbung für Aktionen oder günstige Preise, denn beides ist in der Unternehmensbeschreibung laut Google nicht zulässig. In ausgewählten Regionen schlägt Google auch KI-generierte Beschreibungen vor; prüfen Sie diese auf Richtigkeit und auf Heilversprechen, bevor Sie sie übernehmen.
Ergänzen Sie danach die Leistungen (externer Link, öffnet in neuem Fenster). Google kann ein Angebot in Ihrem Profil hervorheben, wenn jemand in der Nähe genau danach sucht. Sie wählen aus Vorschlägen oder legen eigene Leistungen an, jeweils mit optionaler Beschreibung und Preis. In die Namen eigener Leistungen gehören laut Google keine personenbezogenen Daten, Preise oder Telefonnummern. Verwenden Sie dieselben Bezeichnungen wie auf Ihren Behandlungsseiten, etwa „Aknebehandlung“ statt eines internen Kürzels.
Prüfen Sie zuletzt die Attribute (externer Link, öffnet in neuem Fenster), besonders zur Barrierefreiheit. Einen rollstuhlgerechten Eingang geben Sie laut Google an, wenn er einen Meter breit ist und keine Stufen hat oder eine Rampe vorhanden ist.
Hinterlegen Sie im Bereich „Buchung“ den Link zu Ihrer Online-Terminvergabe, damit Patienten direkt aus dem Profil einen Termin vereinbaren können. Google sieht dafür Aktionslinks wie „Termin vereinbaren“ vor; nutzen Sie mehrere Links, legen Sie einen bevorzugten Link (externer Link, öffnet in neuem Fenster) fest.
Zeigen Sie Außenansicht, Eingang, Empfang, Wartebereich, Behandlungsräume und Ihr Team – aber keine Patientinnen und Patienten. Nach Auffassung der Ärztekammer Berlin (externer Link, öffnet in neuem Fenster) fällt schon der Umstand, dass sich jemand überhaupt in ärztlicher Behandlung befunden hat, unter die Schweigepflicht. Ein erkennbarer Patient im Wartezimmer verrät genau das.
Vor dem Hochladen prüfen Sie:
Neue Fotos erscheinen laut Google nach 24 bis 48 Stunden. Ist Ihr Titelbild von schlechter Qualität, verwendet Google eventuell stattdessen ein Bild, das Nutzer hochgeladen haben.
Beiträge eignen sich für aktuelle Praxisinformationen wie Urlaubsvertretungen, Impfsprechstunden oder geänderte Sprechzeiten; Google archiviert sie nach sechs Monaten, sofern Sie keinen Zeitraum angeben. Zur Wahl stehen die Typen „Aktuelles“, „Angebote“ und „Veranstaltungen“, und Beiträge lassen sich planen und regelmäßig wiederholen (externer Link, öffnet in neuem Fenster).
Vorsicht beim Typ „Angebote“: Rabatte und Werbegaben für Behandlungen unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz. Prüfen Sie solche Beiträge vorab – Hintergründe im Ratgeber Heilmittelwerbegesetz. Auch Telefonnummern im Beitragstext können laut Google zur Ablehnung führen, wenn nicht bestätigt werden kann, dass sie zur Praxis gehören.
„Fragen und Antworten“ können Sie nicht mehr als festen FAQ-Bereich Ihres Profils einplanen: Google hat die zugehörige Schnittstelle am 3. November 2025 eingestellt (externer Link, öffnet in neuem Fenster) und begründet das mit einer Überarbeitung der Funktion. Die frühere Hilfeseite zu „Fragen und Antworten“ ist nicht mehr abrufbar (Stand: 8. Oktober 2026).
Beantworten Sie typische Patientenfragen deshalb dort, wo Sie selbst die Kontrolle haben: Kassen- und Neupatienten in der Beschreibung, Barrierefreiheit in den Attributen, Behandlungen im Leistungsverzeichnis und alles Weitere in einer FAQ auf Ihrer Website.
Beantworten Sie Bewertungen, ohne zu bestätigen, dass die verfassende Person Patientin oder Patient Ihrer Praxis ist, und ohne Details zu Behandlung oder Befund zu nennen. Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB (externer Link, öffnet in neuem Fenster)), und geschützt ist nach Auffassung der Ärztekammer Berlin bereits die Tatsache einer Behandlung. Auch Google verlangt, niemals private Daten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) von Rezensenten weiterzugeben.
| Riskant | Besser |
|---|---|
| „Schön, dass die Entfernung Ihres Muttermals so gut verlaufen ist!“ | „Herzlichen Dank für Ihre freundlichen Worte – wir geben das gern an das Team weiter.“ |
| „Die Wartezeit lag an Ihrem verspäteten Termin am Dienstag.“ | „Danke für Ihre Rückmeldung. Zu einzelnen Behandlungen äußern wir uns öffentlich nicht. Bitte sprechen Sie uns direkt an, damit wir Ihr Anliegen klären können.“ |
| „Laut unserer Kartei waren Sie nie bei uns.“ | „Wir nehmen jede Rückmeldung ernst. Die Praxisleitung erreichen Sie unter der Telefonnummer in unserem Profil.“ |
Ihre Antwort erscheint öffentlich als Antwort des Unternehmens, und die verfassende Person wird benachrichtigt. Google prüft Antworten vorab; das dauert laut Google-Hilfe (externer Link, öffnet in neuem Fenster) meist bis zu zehn Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage.
Um Bewertungen bitten dürfen Sie – mit den Regeln aus Googles Richtlinien (externer Link, öffnet in neuem Fenster): keine Anreize wie Rabatte oder Geschenke, keine gezielte Ansprache nur zufriedener Patienten und keine Aufforderung, die Bewertung noch in der Praxis zu schreiben. Google stellt dafür einen Bewertungslink und einen QR-Code bereit. Wie Sie mit unzulässigen Bewertungen umgehen, lesen Sie unter Google-Bewertung löschen lassen; den Gesamtüberblick bietet der Ratgeber Google-Bewertungen für Arztpraxen.
Halten Sie Name, Adresse und Telefonnummer – kurz NAP für Name, Address, Phone – im Google-Profil, auf Ihrer Website, bei Jameda, Doctolib und in weiteren Verzeichnissen zeichengenau gleich. Google empfiehlt, das Unternehmen so darzustellen wie auf Praxisschild und Briefpapier und überall denselben Namen zu verwenden.
Gleichen Sie diese Angaben in allen Einträgen ab:
Zieht die Praxis um, ändern Sie alle Einträge am selben Tag. Auf Ihrer Website helfen zusätzlich strukturierte Daten, die dieselben Angaben maschinenlesbar machen – mehr dazu in unserem Beitrag SEO für Zahnärzte.
Ob die Optimierung wirkt, sehen Sie im Bereich „Leistung“ Ihres Profils: Google zeigt dort unter anderem Aufrufe, Suchanfragen, Anrufe, Wegbeschreibungen und Websiteklicks. Die Suchanfragen aktualisiert Google laut Hilfe (externer Link, öffnet in neuem Fenster) zu Beginn jedes Monats, mit bis zu fünf Tagen Verzögerung. In die Leistungsdaten fließen auch Interaktionen aus Google Ads ein.
Vergleichen Sie Monat für Monat und notieren Sie, wann Sie etwas geändert haben. Für Ihre Website nutzen Sie zusätzlich die Google Search Console.
Nexivai – Marketingagentur für Arztpraxen und Kliniken – pflegt das Google-Unternehmensprofil als Teil von SEO für Ärzte. Den Umfang klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
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Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.
Ja, das Erstellen eines Unternehmensprofils und die Darstellung Ihres Eintrags auf Google sind laut Google kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn Sie zum Beispiel Anzeigen schalten oder die Pflege an einen Dienstleister vergeben.
Die Prüfung von Änderungen dauert laut Google meist etwa zehn Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage. Neue Fotos und Videos erscheinen nach 24 bis 48 Stunden. Ändern Sie die Kategorie, kann eine erneute Bestätigung nötig werden.
Das hängt von der Praxisform ab. Arbeiten mehrere Ärztinnen und Ärzte mit Patientenkontakt an einem Standort, sieht Google ein Profil für die Praxis und eigene Profile der Behandler vor, die nur deren Namen tragen. Ist eine Ärztin die einzige Behandlerin unter einer Praxismarke, empfiehlt Google ein gemeinsames Profil im Format „Praxismarke: Name der Ärztin“.
Ja, Sie dürfen um Bewertungen bitten, solange sie auf einer echten Erfahrung beruhen. Google verbietet dabei Anreize wie Rabatte oder Geschenke, die gezielte Ansprache nur zufriedener Patienten und die Aufforderung, die Bewertung noch in der Praxis zu schreiben. Ein Bewertungslink oder QR-Code, den Patienten später nutzen können, ist dafür ein praktikabler Weg.
Als festen FAQ-Bereich sollten Sie die Funktion nicht mehr einplanen. Google hat die Schnittstelle für „Fragen und Antworten“ am 3. November 2025 eingestellt, um die Funktion zu überarbeiten, und die frühere Hilfeseite ist nicht mehr abrufbar (Stand: 8. Oktober 2026). Typische Patientenfragen beantworten Sie besser in Beschreibung, Leistungen, Attributen und auf Ihrer Website.
Bei Praxisurlaub nutzen Sie je nach Dauer spezielle Öffnungszeiten oder die Kennzeichnung „vorübergehend geschlossen“. Spezielle Öffnungszeiten sind laut Google für Schließungen bis zu sechs aufeinanderfolgenden Tagen gedacht; ab sieben Tagen empfiehlt Google, die Praxis als vorübergehend geschlossen zu kennzeichnen. Die Urlaubsvertretung nennen Sie zusätzlich in einem Beitrag und auf Ihrer Website.
Quellen
Gesetzestexte, Urteile und offizielle Hilfeseiten – zum Nachlesen.
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