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Leistung

Social Media für Ärzte: Instagram für Ihre Praxis

Kurz gesagt

Social Media für Ärzte heißt für viele Praxen: Instagram. Mit Reels, Karussells, Story-Highlights und Fragerunden beantworten Sie häufige Patientenfragen, zeigen Ihr Team und gewinnen neue Mitarbeitende. Wirksam wird das mit einem festen Redaktionsplan statt spontaner Posts. Bei Nexivai wird jeder Beitrag vor der Veröffentlichung auf Berufsordnung, Heilmittelwerbegesetz und Schweigepflicht geprüft.

Ausgangslage

Woran scheitert Social Media in Arztpraxen?

Social Media scheitert in Arztpraxen selten an der Idee, sondern an Zeit, Unsicherheit über die Regeln und fehlender Planung. Social-Media-Marketing für Ärzte folgt eigenen Regeln – und der Praxisalltag lässt wenig Raum für Inhalte.

Keine Zeit im Praxisalltag

Beiträge entstehen zwischen zwei Patienten oder am Wochenende. Nach einigen Wochen schläft das Profil ein, und der letzte Beitrag ist der Weihnachtsgruß vom Vorjahr.

Unsicherheit, was erlaubt ist

Dürfen Vorher-Nachher-Bilder, Patientenstimmen oder Videos aus dem Behandlungsraum gezeigt werden? Aus Unsicherheit wird dann gar nichts gepostet – oder etwas, das rechtlich angreifbar ist.

Inhalte ohne Ziel

Teamfotos und Feiertagsgrüße allein beantworten keine Patientenfrage und besetzen keine offene Stelle. Ohne Ziel lässt sich auch nicht beurteilen, ob sich der Aufwand lohnt.

Falsche Erwartungen

Für die Arztwahl ist Social Media selten ausschlaggebend: In einer repräsentativen Bitkom-Umfrage (Mai 2021) nannten 13 % Social-Media-Profile als entscheidend, für 86 % waren schnell verfügbare Termine wichtig (Quelle: bitkom.org (öffnet sich in einem neuen Fenster)). Seine Stärken hat Instagram bei Selbstzahler-Leistungen, bei der Bindung bestehender Patientinnen und Patienten und beim Recruiting.

Leistungsumfang

Was funktioniert auf Instagram für Arztpraxen?

Auf Instagram funktionieren Inhalte, die eine konkrete Patientenfrage beantworten oder die Praxis von innen zeigen – kurz, sachlich und wiedererkennbar. Nexivai – Marketingagentur für Arztpraxen und Kliniken – plant, produziert und prüft diese Inhalte; Sie geben jeden Beitrag frei. Den Umfang klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Reels

Reels sind kurze Videos im Hochformat. Bewährt hat sich eine Frage pro Video, beantwortet von Ihnen oder Ihrem Team und mit Untertiteln für das Ansehen ohne Ton – etwa „Wie oft sollte ich meine Muttermale kontrollieren lassen?“

Karussells

Karussells sind Beiträge aus mehreren Bildern zum Wischen. Sie eignen sich für Abläufe Schritt für Schritt, Checklisten zur Vorbereitung auf einen Termin und das Richtigstellen verbreiteter Irrtümer – Inhalte, die gespeichert und geteilt werden.

Story-Highlights und Profil

Highlights sind dauerhaft gespeicherte Stories im Profil, eine Art Menü: Team, Leistungen, Anfahrt, Sprechzeiten, häufige Fragen, Jobs. Ins Profil gehören außerdem Fachrichtung, Ort, Terminlink und ein Link zum Impressum, das bei Ärztinnen und Ärzten auch Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen nennt (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 Digitale-Dienste-Gesetz, DDG; Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)).

Fragerunden (Q&A)

Über die Fragen-Funktion in den Stories sammeln Sie Fragen und beantworten sie allgemein. Die Bundesärztekammer hält allgemeine Antworten wie „Was ist ein Karpaltunnelsyndrom?“ für unproblematisch; dass die Voraussetzungen für eine individuelle Beratung in sozialen Medien erfüllt sind, hält sie für unwahrscheinlich (Quelle: bundesaerztekammer.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)). Wir bitten deshalb ausdrücklich darum, keine persönlichen Krankheitsdetails zu schicken.

Redaktionsplan

Der Redaktionsplan legt fest, welche Themen in welchem Format erscheinen, wann gedreht wird und wer freigibt. Die Themen kommen aus echten Patientenfragen, Ihren Leistungen, dem Praxisalltag und offenen Stellen. Wir planen einen Rhythmus, den Ihr Team dauerhaft halten kann.

MFA-Recruiting

Wer sich als Medizinische Fachangestellte oder Medizinischer Fachangestellter (MFA) bewirbt, möchte vorher sehen, wie das Team arbeitet. Einblicke in den Praxisalltag, ein Highlight „Jobs“ und kurze Stellenbeiträge mit einem einfachen Bewerbungsweg zeigen Ihre Praxis als Arbeitgeber. Mitarbeitende erscheinen nur mit ihrer Einwilligung (§ 22 Kunsturhebergesetz, KUG; Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)).

Ablauf

Wie entsteht Ihr Instagram-Auftritt mit Nexivai?

  1. Schritt 1: Erstgespräch und Profil-Check

    Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir klären, was Instagram für Ihre Praxis leisten soll: Selbstzahler-Leistungen erklären, Patientinnen und Patienten binden oder MFA gewinnen. Vorab sehen wir uns Ihr bestehendes Profil und Ihre Website an.

  2. Schritt 2: Redaktionsplan und Vorlagen

    Wir sammeln Themen aus Ihren häufigsten Patientenfragen und Leistungen, legen Formate und Rhythmus fest und gestalten Vorlagen im Design Ihrer Praxis. Aufnahmen bündeln wir nach Möglichkeit an einem Termin, damit der Praxisbetrieb kaum gestört wird.

  3. Schritt 3: Produktion, Prüfung und Freigabe

    Wir schreiben, gestalten und schneiden die Beiträge und prüfen jeden auf Berufsordnung, Heilmittelwerbegesetz und Schweigepflicht. Wer erkennbar zu sehen ist, willigt vorher schriftlich ein; Patientinnen und Patienten entbinden Sie zusätzlich von der Schweigepflicht. Sie geben jeden Beitrag frei, die rechtliche Verantwortung bleibt bei der Praxis.

  4. Schritt 4: Veröffentlichen und auswerten

    Wir veröffentlichen nach Plan und werten monatlich aus: Reichweite, Profilaufrufe, Link-Klicks, gespeicherte Beiträge und vor allem Anfragen und Bewerbungen. Was nicht wirkt, ersetzen wir.

Ergebnisse

Welche Praxen betreut Nexivai auf Instagram?

Nexivai betreut Instagram-Auftritte von Praxen aus plastischer Chirurgie, Haartransplantation und ästhetischer Medizin – darunter @mastering.aesthetics (Mastering Aesthetics, Hannover), @normaesthetics (Norm Aesthetics, Berlin) und @dralperketen (Star Aesthetic, Mannheim). Beiträge, Reels und Highlights folgen einem Redaktionsplan und passen zu Website und Google-Profil der Praxis.

Überblick

Was dürfen Ärzte auf Instagram zeigen?

Auf Instagram gelten für Ärztinnen und Ärzte dieselben Regeln wie für jede andere Praxiswerbung: die Berufsordnung, das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und die ärztliche Schweigepflicht (Quelle: bundesaerztekammer.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)). Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer; ihr Vorbild ist die (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer (MBO-Ä). Die Übersicht zeigt typische Inhalte und ihre Grundlage, die Quellen stehen unter der Tabelle.

Quellen (abgerufen am 08.10.2026): Heilmittelwerbegesetz, gesetze-im-internet.de (öffnet sich in einem neuen Fenster) · (Muster-)Berufsordnung MBO-Ä in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13.05.2026, bundesaerztekammer.de (öffnet sich in einem neuen Fenster) · Handreichung der Bundesärztekammer „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“, aktualisierte Auflage 2023, bundesaerztekammer.de (öffnet sich in einem neuen Fenster) · § 22 Kunsturhebergesetz (KUG), gesetze-im-internet.de (öffnet sich in einem neuen Fenster) · BGH, Urteil vom 31.07.2025, I ZR 170/24, Pressemitteilung Nr. 147/2025, bundesgerichtshof.de (öffnet sich in einem neuen Fenster). Hinweis: Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer; im Zweifel hilft eine anwaltliche Prüfung.
InhaltErlaubt?Grundlage
Allgemeine Aufklärung, z. B. „Was ist ein Karpaltunnelsyndrom?“Ja§ 27 Abs. 2 MBO-Ä; BÄK-Handreichung 2023
Individuelle Diagnose oder Therapieempfehlung per Kommentar oder DirektnachrichtNur im Einzelfall unter engen Voraussetzungen, die laut Bundesärztekammer in sozialen Medien unwahrscheinlich erfüllt sind§ 7 Abs. 4 MBO-Ä; BÄK-Handreichung 2023
Fotos oder Videos, auf denen Patientinnen, Patienten oder Mitarbeitende erkennbar sindNur mit Einwilligung; bei Patientinnen und Patienten zusätzlich Entbindung von der Schweigepflicht§ 22 KUG; § 9 Abs. 1 und 2 MBO-Ä
Patientenstimmen, Bewertungen oder Dankesnachrichten teilenJa, wenn nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend – und nur mit Einwilligung§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG; § 9 MBO-Ä
Vorher-Nachher-Bilder bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit, auch bei Hyaluron-Unterspritzungen von Nase oder KinnNein§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG; BGH, Urteil vom 31.07.2025, I ZR 170/24
Bilder von Krankheitsbildern, z. B. zur Aufklärung über HautveränderungenJa, wenn nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HWG
Beiträge, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richtenNein§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 HWG
Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder und Jugendliche richtetNein§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HWG
Werbung für verschreibungspflichtige ArzneimittelNein – nur gegenüber Fachkreisen erlaubt§ 10 Abs. 1 HWG
Anpreisende oder vergleichende Aussagen, z. B. „die beste Praxis der Stadt“Nein§ 27 Abs. 3 MBO-Ä

Häufige Fragen

Fragen zu Social Media für Arztpraxen

Für viele Arztpraxen ist Instagram ein sinnvoller Start, weil sich dort Aufklärung, Einblicke in die Praxis und Recruiting in einem Profil verbinden lassen. Facebook kann ergänzen, wenn Ihre Patientinnen und Patienten dort aktiv sind; LinkedIn eignet sich eher für den Austausch mit Fachkreisen und die Suche nach ärztlichem Personal. Wichtiger als viele Kanäle ist ein Kanal, den Ihre Praxis dauerhaft pflegen kann.

Auf Instagram gelten Berufsordnung, Heilmittelwerbegesetz und Schweigepflicht genauso wie auf der Website. Konkret heißt das: sachlich statt anpreisend informieren (§ 27 MBO-Ä), keine irreführenden Aussagen oder Heilversprechen (§ 3 HWG), keine Vorher-Nachher-Bilder bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG) und Patientinnen und Patienten nur mit Einwilligung zeigen (§ 9 MBO-Ä). Für ein geschäftlich genutztes Profil empfiehlt sich zudem ein Link zum vollständigen Impressum (§ 5 DDG; Quellen: bundesaerztekammer.de (öffnet sich in einem neuen Fenster), gesetze-im-internet.de (öffnet sich in einem neuen Fenster), gesetze-im-internet.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)).

Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit verbietet das Heilmittelwerbegesetz, mit vergleichenden Vorher-Nachher-Darstellungen zu werben (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG; Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)). Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass auch Unterspritzungen von Nase oder Kinn mit Hyaluron darunterfallen; der Fall betraf Bilder auf einer Praxis-Website und auf Instagram (BGH, Urteil vom 31.07.2025, I ZR 170/24; Quelle: bundesgerichtshof.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)). Für andere Behandlungen enthält das HWG kein solches ausdrückliches Verbot, Darstellungen dürfen aber nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sein (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HWG).

Ja, aber nur mit ihrer Einwilligung und einer Entbindung von der Schweigepflicht, denn diese umfasst alles, was Ihnen als Ärztin oder Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist (§ 9 Abs. 1 und 2 MBO-Ä; Quelle: bundesaerztekammer.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)). Die Bundesärztekammer rät, vor jeder Veröffentlichung mit Patientenbezug den Zweck zu hinterfragen und um Einverständnis zu bitten; bei Fallschilderungen darf eine Identifizierung nicht möglich sein, ein Pseudonym reicht dafür oft nicht (Quelle: bundesaerztekammer.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)). Wir holen Einwilligungen schriftlich ein, damit sie nachweisbar sind, und klären vorab, was bei einem Widerruf mit dem Beitrag geschieht.

Die Bundesärztekammer fasst ihre Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ (aktualisierte Auflage 2023) in zwölf Regeln zusammen, darunter Schweigepflicht beachten, keine berufswidrige Werbung, Grenzen der Fernbehandlung beachten und Selbstoffenbarung von Patienten verhindern. Kommentare auf dem eigenen Profil sollten im Zweifel deaktiviert werden; medizinische Influencer sollten mit vollem Namen auftreten, ihren medizinischen Hintergrund zeigen und Interessenkonflikte offenlegen. Wer wenig Erfahrung mit sozialen Medien hat, dem rät die Bundesärztekammer zu Dienstleistern, die die ärztlichen Regeln kennen, und bei Unklarheiten zur Rückfrage bei der Landesärztekammer (Quelle: bundesaerztekammer.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)).

Ja, Instagram eignet sich, um Ihre Praxis als Arbeitgeber zu zeigen, bevor jemand eine Stellenanzeige liest. Bewährt haben sich Einblicke ins Team, ein dauerhaftes Highlight „Jobs“ und Stellenbeiträge mit einem kurzen Bewerbungsweg, der auch auf dem Smartphone funktioniert. Kolleginnen und Kollegen zeigen Sie dabei nur mit deren Einwilligung (§ 22 KUG; Quelle: gesetze-im-internet.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)).

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