Google-Bewertungen für Arztpraxen: sammeln, beantworten, richtig reagieren
Google-Bewertungen für Arztpraxen: Wie Sie ohne Anreize um Bewertungen bitten, mit Schweigepflicht antworten und rechtswidrige Bewertungen melden.
Recruiting
Kurz gesagt
Medizinische Fachangestellte sind laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf – wer eine MFA sucht, konkurriert mit anderen Praxen. Kombinieren Sie deshalb Karriereseite, Instagram, Jobportale, Ausbildung und Empfehlungen und veröffentlichen Sie eine AGG-konforme Stellenanzeige mit konkreten Aufgaben, Arbeitszeiten und Gehalt nach MFA-Tarif.
Keine Rechtsberatung: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 08.10.2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Medizinrecht oder an Ihre Ärztekammer.
Wenn Ihre Praxis eine Medizinische Fachangestellte oder einen Medizinischen Fachangestellten sucht, konkurrieren Sie mit anderen Praxen um dieselben Fachkräfte. Dieser Beitrag zeigt, warum die Suche schwierig ist, über welche Kanäle Sie MFA finden, was in eine AGG-konforme Stellenanzeige gehört und wie Sie Gehalt und Arbeitsalltag transparent machen. Alle Zahlen und Rechtsgrundlagen haben wir am 8. Oktober 2026 an den Primärquellen geprüft.
Es ist schwer, eine MFA zu finden, weil Medizinische Fachangestellte in der Fachkräfteengpassanalyse 2025 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) der Bundesagentur für Arbeit als Engpassberuf eingestuft sind. Mit rund 384.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Juni 2025) gehören sie dort zu den beschäftigungsstärksten Engpassberufen auf Fachkraftniveau.
Die Analyse, veröffentlicht im Mai 2026, bewertet Berufe anhand von sechs Indikatoren; ab einem Gesamtwert von 2,0 Punkten gilt ein Beruf als Engpassberuf. Medizinische Fachangestellte (ohne Spezialisierung) erreichen 2,0 Punkte, Zahnmedizinische Fachangestellte 2,7. Laut den Tabellen zur Analyse waren gemeldete MFA-Stellen im Median 69 Tage vakant, Stellen für Zahnmedizinische Fachangestellte 116 Tage.
Für Ihre Praxis heißt das: Bewerberinnen und Bewerber können wählen. Ihre Anzeige muss deshalb erklären, warum sich eine Bewerbung gerade bei Ihnen lohnt.
Arztpraxen finden MFA über mehrere Kanäle, die sich ergänzen: die eigene Karriereseite, Instagram und Facebook, Jobportale und Stellenbörsen, die eigene Ausbildung und Empfehlungen aus dem Team. Wichtig ist, dass alle Kanäle auf dieselbe Karriereseite führen.
| Kanal | Wofür er sich eignet | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Karriereseite auf der Praxis-Website | zentrale Anlaufstelle, auf die alle anderen Kanäle verlinken | mobil nutzbar, kurzer Bewerbungsweg, Ansprechperson mit Namen |
| Instagram und Facebook | Team und Arbeitsalltag zeigen, auch Personen erreichen, die nicht aktiv suchen | regelmäßige Beiträge, Einwilligung der gezeigten Mitarbeitenden |
| Jobportale | Reichweite bei aktiv Suchenden | Kosten, Laufzeit und Reichweite in Ihrer Region vergleichen |
| Stellenbörsen der Ärztekammern | regionale Reichweite; bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg etwa kostenlos und formal geprüft (externer Link, öffnet in neuem Fenster) | Bedingungen Ihrer eigenen Kammer prüfen |
| Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (externer Link, öffnet in neuem Fenster) | zusätzliche Reichweite | für die Online-Veröffentlichung ist ein Konto nötig |
| eigene Ausbildung | Nachwuchs, der Ihre Abläufe von Anfang an kennt | Ausbildungsplätze ebenso sorgfältig ausschreiben wie Stellen |
| Empfehlungen aus dem Team | Bewerbende, die die Praxis schon aus Erzählungen kennen | Prämie oder Dankeschön vorab transparent regeln |
Die Karriereseite ist der Knotenpunkt: Sie zeigt Team, Räume und Aufgaben und ermöglicht eine Bewerbung in wenigen Minuten, etwa über ein kurzes Formular ohne Anschreiben. Wie eine solche Seite in Ihre Praxis-Website passt, zeigen wir unter Webdesign für Arztpraxen.
Wer selbst ausbildet, gewinnt Nachwuchs, der die eigenen Abläufe von Anfang an kennt. Die Ausbildung dauert drei Jahre (externer Link, öffnet in neuem Fenster); nach dem Gehaltstarifvertrag beträgt die Ausbildungsvergütung seit dem 1. Januar 2026 monatlich 1.050 Euro im ersten, 1.150 Euro im zweiten und 1.250 Euro im dritten Jahr.
Damit Ihre Stellenanzeige in der Jobsuche von Google erscheinen kann, zeichnen Sie sie auf der Karriereseite mit strukturierten Daten vom Typ JobPosting (externer Link, öffnet in neuem Fenster) aus; Google bietet diese Darstellung auch in Deutschland an. Pflichtangaben sind Veröffentlichungsdatum, vollständige Stellenbeschreibung, die Praxis als Arbeitgeber, der Arbeitsort und der Jobtitel. Das Gehalt können Sie über die Angabe baseSalary ergänzen – laut Google nur als tatsächliches Grundgehalt, nicht als Schätzung.
In den Jobtitel gehören laut Google keine Adressen, Gehaltsangaben oder Unternehmensnamen – also „Medizinische Fachangestellte (m/w/d)“ statt „MFA gesucht in Musterstadt – ab sofort!“. Abgelaufene Stellenausschreibungen sind nicht zulässig: Ist die Stelle besetzt, nehmen Sie die Anzeige von der Website.
Eine gute Stellenanzeige für MFA beschreibt Aufgaben, Arbeitszeiten, Gehalt und Bewerbungsweg konkret und ist so formuliert, dass sie niemanden wegen eines Merkmals nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausschließt. Ausdrücklich gesetzlich geregelt ist für die Anzeige vor allem die diskriminierungsfreie Ausschreibung; alle anderen Punkte entscheiden darüber, ob sich jemand bewirbt.
| Bestandteil | Pflicht oder Empfehlung | Hinweis |
|---|---|---|
| diskriminierungsfreie Formulierung | Pflicht | § 11 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster); zum Beispiel „Medizinische Fachangestellte (m/w/d)“ |
| Stellenbezeichnung und Qualifikation | Empfehlung | sachliche Anforderungen wie eine abgeschlossene MFA-Ausbildung sind zulässig |
| konkrete Aufgaben | Empfehlung | etwa Empfang, Assistenz bei Untersuchungen, Abrechnung, Hygiene |
| Arbeitszeit und Umfang | Empfehlung | Vollzeit oder Teilzeit, Wochenstunden, Samstage, Früh- und Spätdienste |
| Gehalt oder Gehaltsspanne | Empfehlung | etwa mit Bezug auf Tätigkeitsgruppe und Berufsjahre des MFA-Tarifvertrags |
| Startdatum und Befristung | Empfehlung | ab wann, befristet oder unbefristet |
| Praxisprofil | Empfehlung | Fachrichtung, Teamgröße, Lage und Anbindung |
| Fortbildung und Entwicklung | Empfehlung | etwa Fortbildungen, die zu einer höheren Tätigkeitsgruppe führen können |
| Bewerbungsweg und Ansprechperson | Empfehlung | kurzer Weg ohne Anschreiben, Name und Telefonnummer |
AGG-konform formulieren Sie eine MFA-Stellenanzeige, indem Sie die Stelle merkmalsneutral ausschreiben: Niemand darf wegen eines in § 1 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster) genannten Grundes ausgeschlossen werden – etwa wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.
§ 11 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster) bestimmt: „Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.“ § 7 Abs. 1 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster) verbietet Benachteiligungen aus diesen Gründen, und nach § 6 Abs. 1 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster) gelten auch Bewerberinnen und Bewerber als Beschäftigte.
Die Folgen sind konkret: Eine diskriminierende Formulierung kann als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden; dann muss die Praxis beweisen, dass kein Verstoß vorlag (§ 22 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster)). Abgelehnte Bewerbende können eine Entschädigung verlangen. Bei einer Nichteinstellung ist sie auf drei Monatsgehälter begrenzt, wenn die Person auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre; der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster)).
Typische Formulierungen und bessere Alternativen nach dem Leitfaden „Fair in den Job!“ (externer Link, öffnet in neuem Fenster) der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
| Vermeiden | Besser | Warum |
|---|---|---|
| „Arzthelferin gesucht“ oder „MFA (w)“ | „Medizinische Fachangestellte (m/w/d)“ | Anzeigen müssen geschlechtsneutral sein; auch „(m/w)“ gilt als rechtlich uneindeutig |
| „für unser junges Team“ | „für unser Team aus vier MFA und zwei Ärztinnen“ | Hinweise auf ein „junges Team“ hat die Rechtsprechung als Indiz für eine Diskriminierung gewertet |
| „frisch ausgelernt“ | „mit abgeschlossener Ausbildung als MFA“ | auch „frisch aus der Ausbildung“ wurde als Indiz gewertet |
| „Deutsch als Muttersprache“ | „sehr gute Deutschkenntnisse, da Sie Patientengespräche am Empfang führen“ | eine Muttersprache ist sachlich nicht begründbar, ein Sprachniveau schon |
Zulässig bleibt, was sachlich begründet ist, etwa eine abgeschlossene Ausbildung oder ein begründeter Umfang an Berufserfahrung.
Tabu sind im Vorstellungsgespräch alle Fragen, die sich direkt oder indirekt auf ein AGG-Merkmal beziehen – etwa nach Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Herkunft. Eine solche Frage reicht nach dem Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle bereits als Indiz für eine Diskriminierung, und Bewerbende dürfen darauf nicht oder nicht wahrheitsgemäß antworten.
Fragen nach einer Schwangerschaft sind auch dann verboten, wenn Schwangere in dem Tätigkeitsbereich aus Arbeitsschutzgründen nicht arbeiten dürfen. Zulässig bleiben Fragen mit klarem Bezug zur Stelle:
| Unzulässig | Zulässig |
|---|---|
| „Sind Sie schwanger?“, „Haben Sie Kinder?“ | „Sind Sie zeitlich flexibel und bereit, Überstunden zu machen?“ |
| „Woher stammen Sie?“, „Ist Deutsch Ihre Muttersprache?“ | „Welche Deutschkenntnisse besitzen Sie in Wort und Schrift?“, „Besitzen Sie eine Arbeitserlaubnis?“ |
| „Sind Sie ein Mann oder eine Frau?“ | im Zweifel: „Wie möchten Sie angesprochen werden?“ |
Bereiten Sie Ihre Fragen deshalb schriftlich vor und stellen Sie allen Bewerbenden dieselben. Melden Sie sich außerdem zügig zurück, auch mit einer kurzen Eingangsbestätigung – in einem Engpassberuf können Bewerbende wählen.
Nach dem Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (externer Link, öffnet in neuem Fenster) verdienen MFA in Vollzeit seit dem 1. Januar 2026 zwischen 2.939,59 Euro und 4.895,78 Euro brutto im Monat. Die Höhe richtet sich nach der Tätigkeitsgruppe (I bis VI, abhängig von Tätigkeiten und Fortbildungen) und nach den Berufsjahren.
| Tätigkeitsgruppe | 1.–4. Berufsjahr | ab 33. Berufsjahr |
|---|---|---|
| I | 2.939,59 € | 3.447,73 € |
| II | 3.115,97 € | 3.654,59 € |
| III | 3.292,34 € | 3.861,46 € |
| IV | 3.468,72 € | 4.068,32 € |
| V | 3.762,68 € | 4.413,09 € |
| VI | 4.174,22 € | 4.895,78 € |
Monatliche Bruttogehälter bei Vollzeit ab 01.01.2026. Teilzeitkräfte erhalten pro vereinbarter Stunde 1/167 des Monatsgehalts ihrer Tätigkeitsgruppe.
Drei Punkte sollten Sie kennen:
Nennen Sie in der Anzeige einen Betrag oder eine Spanne, zum Beispiel „Vergütung nach MFA-Tarifvertrag, Tätigkeitsgruppe II bis III je nach Berufsjahren“. So können Bewerbende Ihr Angebot vergleichen, bevor sie sich melden, und Sie sprechen mit Personen, für die das Gehalt bereits passt.
Instagram hilft beim Employer Branding, weil Sie dort den Arbeitsalltag Ihrer Praxis zeigen können – Team, Abläufe, Fortbildungen –, den eine Stellenanzeige allein kaum vermittelt. Wer Ihre Beiträge kennt, weiß schon vor der Bewerbung, wie es bei Ihnen zugeht.
Geeignete Formate:
Entscheidend ist Regelmäßigkeit: Ein Profil, das nur bei einer offenen Stelle aktiv wird, zeigt wenig vom Alltag. Wenn Ihnen dafür die Zeit fehlt, übernimmt Nexivai – Marketingagentur für Arztpraxen und Kliniken – Redaktionsplan, Reels und Karussells, inklusive MFA-Recruiting. Mehr dazu unter Social Media für Arztpraxen; Projekte, die wir betreuen, finden Sie bei unseren Referenzen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Information zum Stand vom 8. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Mehr zum Thema: Social Media für Arztpraxen
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.
Nach dem Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte liegt das Bruttogehalt in Vollzeit seit dem 1. Januar 2026 zwischen 2.939,59 Euro (Tätigkeitsgruppe I, 1. bis 4. Berufsjahr) und 4.895,78 Euro (Tätigkeitsgruppe VI, ab dem 33. Berufsjahr). Maßgeblich sind Tätigkeitsgruppe und Berufsjahre. Unmittelbar verbindlich ist der Tarif nur bei beiderseitiger Mitgliedschaft in den Tarifverbänden; sonst gilt er etwa, wenn der Arbeitsvertrag auf ihn verweist.
Eine MFA betreut Patientinnen und Patienten, organisiert Abläufe in der Praxis und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei Diagnostik und Therapie. Zum Berufsbild gehören laut Ausbildungsverordnung unter anderem Hygiene, Kommunikation, Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation sowie das Handeln bei Not- und Zwischenfällen. Je nach Fachrichtung kommen Schwerpunkte hinzu, für die es eigene Fortbildungen gibt, etwa ambulantes Operieren oder Wundmanagement.
Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre (§ 2 MedFAngAusbV). Nach dem Gehaltstarifvertrag beträgt die Ausbildungsvergütung seit dem 1. Januar 2026 monatlich 1.050 Euro im ersten, 1.150 Euro im zweiten und 1.250 Euro im dritten Jahr. Die Abschlussprüfung legen MFA vor der Ärztekammer ab.
Nein, eine Stellenanzeige muss sich an alle Geschlechter richten; sonst verstößt sie gegen § 11 AGG. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält auch „(m/w)“ für rechtlich uneindeutig und nennt „(m/w/d)“ als Beispiel für eine Formulierung, die alle Geschlechter anspricht. Alternativ können Sie tätigkeitsbezogen formulieren, etwa „Verstärkung für unser Empfangsteam (m/w/d)“.
Nein, unmittelbar und zwingend gilt der Gehaltstarifvertrag nur, wenn die Praxis Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und die MFA Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe ist. Darüber hinaus gilt er, wenn der Arbeitsvertrag auf ihn Bezug nimmt oder er betriebsüblich angewendet wird. Als Orientierung für eine faire Vergütung eignet er sich unabhängig davon.
Kostenlos ist zum Beispiel die MFA-Stellenbörse der Landesärztekammer Baden-Württemberg für Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg; die Kammer prüft die Angebote vor der Veröffentlichung formal. Die Angebote anderer Kammern unterscheiden sich, fragen Sie deshalb bei Ihrer Landesärztekammer nach. Ohne zusätzliche Kosten bleiben auch Ihre eigene Karriereseite und Beiträge auf Ihren Social-Media-Kanälen.
Quellen
Gesetzestexte, Urteile und offizielle Hilfeseiten – zum Nachlesen.
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