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Recruiting

MFA gesucht? So finden Arzt­praxen Medizinische Fach­angestellte

Von Nexivai Redaktion · Aktualisiert am · 8 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Medizinische Fachangestellte sind laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf – wer eine MFA sucht, konkurriert mit anderen Praxen. Kombinieren Sie deshalb Karriereseite, Instagram, Jobportale, Ausbildung und Empfehlungen und veröffentlichen Sie eine AGG-konforme Stellenanzeige mit konkreten Aufgaben, Arbeitszeiten und Gehalt nach MFA-Tarif.

Wenn Ihre Praxis eine Medizinische Fachangestellte oder einen Medizinischen Fachangestellten sucht, konkurrieren Sie mit anderen Praxen um dieselben Fachkräfte. Dieser Beitrag zeigt, warum die Suche schwierig ist, über welche Kanäle Sie MFA finden, was in eine AGG-konforme Stellenanzeige gehört und wie Sie Gehalt und Arbeitsalltag transparent machen. Alle Zahlen und Rechtsgrundlagen haben wir am 8. Oktober 2026 an den Primärquellen geprüft.

Warum ist es so schwer, eine MFA zu finden?

Es ist schwer, eine MFA zu finden, weil Medizinische Fachangestellte in der Fachkräfteengpassanalyse 2025 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) der Bundesagentur für Arbeit als Engpassberuf eingestuft sind. Mit rund 384.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Juni 2025) gehören sie dort zu den beschäftigungsstärksten Engpassberufen auf Fachkraftniveau.

Die Analyse, veröffentlicht im Mai 2026, bewertet Berufe anhand von sechs Indikatoren; ab einem Gesamtwert von 2,0 Punkten gilt ein Beruf als Engpassberuf. Medizinische Fachangestellte (ohne Spezialisierung) erreichen 2,0 Punkte, Zahnmedizinische Fachangestellte 2,7. Laut den Tabellen zur Analyse waren gemeldete MFA-Stellen im Median 69 Tage vakant, Stellen für Zahnmedizinische Fachangestellte 116 Tage.

Für Ihre Praxis heißt das: Bewerberinnen und Bewerber können wählen. Ihre Anzeige muss deshalb erklären, warum sich eine Bewerbung gerade bei Ihnen lohnt.

Wo finden Arztpraxen MFA?

Arztpraxen finden MFA über mehrere Kanäle, die sich ergänzen: die eigene Karriereseite, Instagram und Facebook, Jobportale und Stellenbörsen, die eigene Ausbildung und Empfehlungen aus dem Team. Wichtig ist, dass alle Kanäle auf dieselbe Karriereseite führen.

KanalWofür er sich eignetWorauf Sie achten sollten
Karriereseite auf der Praxis-Websitezentrale Anlaufstelle, auf die alle anderen Kanäle verlinkenmobil nutzbar, kurzer Bewerbungsweg, Ansprechperson mit Namen
Instagram und FacebookTeam und Arbeitsalltag zeigen, auch Personen erreichen, die nicht aktiv suchenregelmäßige Beiträge, Einwilligung der gezeigten Mitarbeitenden
JobportaleReichweite bei aktiv SuchendenKosten, Laufzeit und Reichweite in Ihrer Region vergleichen
Stellenbörsen der Ärztekammernregionale Reichweite; bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg etwa kostenlos und formal geprüft (externer Link, öffnet in neuem Fenster)Bedingungen Ihrer eigenen Kammer prüfen
Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (externer Link, öffnet in neuem Fenster)zusätzliche Reichweitefür die Online-Veröffentlichung ist ein Konto nötig
eigene AusbildungNachwuchs, der Ihre Abläufe von Anfang an kenntAusbildungsplätze ebenso sorgfältig ausschreiben wie Stellen
Empfehlungen aus dem TeamBewerbende, die die Praxis schon aus Erzählungen kennenPrämie oder Dankeschön vorab transparent regeln

Die Karriereseite ist der Knotenpunkt: Sie zeigt Team, Räume und Aufgaben und ermöglicht eine Bewerbung in wenigen Minuten, etwa über ein kurzes Formular ohne Anschreiben. Wie eine solche Seite in Ihre Praxis-Website passt, zeigen wir unter Webdesign für Arztpraxen.

Wer selbst ausbildet, gewinnt Nachwuchs, der die eigenen Abläufe von Anfang an kennt. Die Ausbildung dauert drei Jahre (externer Link, öffnet in neuem Fenster); nach dem Gehaltstarifvertrag beträgt die Ausbildungsvergütung seit dem 1. Januar 2026 monatlich 1.050 Euro im ersten, 1.150 Euro im zweiten und 1.250 Euro im dritten Jahr.

Wie wird Ihre Stellenanzeige bei Google gefunden?

Damit Ihre Stellenanzeige in der Jobsuche von Google erscheinen kann, zeichnen Sie sie auf der Karriereseite mit strukturierten Daten vom Typ JobPosting (externer Link, öffnet in neuem Fenster) aus; Google bietet diese Darstellung auch in Deutschland an. Pflichtangaben sind Veröffentlichungsdatum, vollständige Stellenbeschreibung, die Praxis als Arbeitgeber, der Arbeitsort und der Jobtitel. Das Gehalt können Sie über die Angabe baseSalary ergänzen – laut Google nur als tatsächliches Grundgehalt, nicht als Schätzung.

In den Jobtitel gehören laut Google keine Adressen, Gehaltsangaben oder Unternehmensnamen – also „Medizinische Fachangestellte (m/w/d)“ statt „MFA gesucht in Musterstadt – ab sofort!“. Abgelaufene Stellenausschreibungen sind nicht zulässig: Ist die Stelle besetzt, nehmen Sie die Anzeige von der Website.

Was gehört in eine gute Stellenanzeige für MFA?

Eine gute Stellenanzeige für MFA beschreibt Aufgaben, Arbeitszeiten, Gehalt und Bewerbungsweg konkret und ist so formuliert, dass sie niemanden wegen eines Merkmals nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausschließt. Ausdrücklich gesetzlich geregelt ist für die Anzeige vor allem die diskriminierungsfreie Ausschreibung; alle anderen Punkte entscheiden darüber, ob sich jemand bewirbt.

BestandteilPflicht oder EmpfehlungHinweis
diskriminierungsfreie FormulierungPflicht§ 11 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster); zum Beispiel „Medizinische Fachangestellte (m/w/d)“
Stellenbezeichnung und QualifikationEmpfehlungsachliche Anforderungen wie eine abgeschlossene MFA-Ausbildung sind zulässig
konkrete AufgabenEmpfehlungetwa Empfang, Assistenz bei Untersuchungen, Abrechnung, Hygiene
Arbeitszeit und UmfangEmpfehlungVollzeit oder Teilzeit, Wochenstunden, Samstage, Früh- und Spätdienste
Gehalt oder GehaltsspanneEmpfehlungetwa mit Bezug auf Tätigkeitsgruppe und Berufsjahre des MFA-Tarifvertrags
Startdatum und BefristungEmpfehlungab wann, befristet oder unbefristet
PraxisprofilEmpfehlungFachrichtung, Teamgröße, Lage und Anbindung
Fortbildung und EntwicklungEmpfehlungetwa Fortbildungen, die zu einer höheren Tätigkeitsgruppe führen können
Bewerbungsweg und AnsprechpersonEmpfehlungkurzer Weg ohne Anschreiben, Name und Telefonnummer

Wie formulieren Sie eine MFA-Stellenanzeige AGG-konform?

AGG-konform formulieren Sie eine MFA-Stellenanzeige, indem Sie die Stelle merkmalsneutral ausschreiben: Niemand darf wegen eines in § 1 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster) genannten Grundes ausgeschlossen werden – etwa wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.

§ 11 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster) bestimmt: „Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.“ § 7 Abs. 1 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster) verbietet Benachteiligungen aus diesen Gründen, und nach § 6 Abs. 1 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster) gelten auch Bewerberinnen und Bewerber als Beschäftigte.

Die Folgen sind konkret: Eine diskriminierende Formulierung kann als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden; dann muss die Praxis beweisen, dass kein Verstoß vorlag (§ 22 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster)). Abgelehnte Bewerbende können eine Entschädigung verlangen. Bei einer Nichteinstellung ist sie auf drei Monatsgehälter begrenzt, wenn die Person auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre; der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 AGG (externer Link, öffnet in neuem Fenster)).

Typische Formulierungen und bessere Alternativen nach dem Leitfaden „Fair in den Job!“ (externer Link, öffnet in neuem Fenster) der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

VermeidenBesserWarum
„Arzthelferin gesucht“ oder „MFA (w)“„Medizinische Fachangestellte (m/w/d)“Anzeigen müssen geschlechtsneutral sein; auch „(m/w)“ gilt als rechtlich uneindeutig
„für unser junges Team“„für unser Team aus vier MFA und zwei Ärztinnen“Hinweise auf ein „junges Team“ hat die Rechtsprechung als Indiz für eine Diskriminierung gewertet
„frisch ausgelernt“„mit abgeschlossener Ausbildung als MFA“auch „frisch aus der Ausbildung“ wurde als Indiz gewertet
„Deutsch als Muttersprache“„sehr gute Deutschkenntnisse, da Sie Patientengespräche am Empfang führen“eine Muttersprache ist sachlich nicht begründbar, ein Sprachniveau schon

Zulässig bleibt, was sachlich begründet ist, etwa eine abgeschlossene Ausbildung oder ein begründeter Umfang an Berufserfahrung.

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch tabu?

Tabu sind im Vorstellungsgespräch alle Fragen, die sich direkt oder indirekt auf ein AGG-Merkmal beziehen – etwa nach Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Herkunft. Eine solche Frage reicht nach dem Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle bereits als Indiz für eine Diskriminierung, und Bewerbende dürfen darauf nicht oder nicht wahrheitsgemäß antworten.

Fragen nach einer Schwangerschaft sind auch dann verboten, wenn Schwangere in dem Tätigkeitsbereich aus Arbeitsschutzgründen nicht arbeiten dürfen. Zulässig bleiben Fragen mit klarem Bezug zur Stelle:

UnzulässigZulässig
„Sind Sie schwanger?“, „Haben Sie Kinder?“„Sind Sie zeitlich flexibel und bereit, Überstunden zu machen?“
„Woher stammen Sie?“, „Ist Deutsch Ihre Muttersprache?“„Welche Deutschkenntnisse besitzen Sie in Wort und Schrift?“, „Besitzen Sie eine Arbeitserlaubnis?“
„Sind Sie ein Mann oder eine Frau?“im Zweifel: „Wie möchten Sie angesprochen werden?“

Bereiten Sie Ihre Fragen deshalb schriftlich vor und stellen Sie allen Bewerbenden dieselben. Melden Sie sich außerdem zügig zurück, auch mit einer kurzen Eingangsbestätigung – in einem Engpassberuf können Bewerbende wählen.

Was verdienen MFA nach Tarif 2026?

Nach dem Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (externer Link, öffnet in neuem Fenster) verdienen MFA in Vollzeit seit dem 1. Januar 2026 zwischen 2.939,59 Euro und 4.895,78 Euro brutto im Monat. Die Höhe richtet sich nach der Tätigkeitsgruppe (I bis VI, abhängig von Tätigkeiten und Fortbildungen) und nach den Berufsjahren.

Tätigkeitsgruppe1.–4. Berufsjahrab 33. Berufsjahr
I2.939,59 €3.447,73 €
II3.115,97 €3.654,59 €
III3.292,34 €3.861,46 €
IV3.468,72 €4.068,32 €
V3.762,68 €4.413,09 €
VI4.174,22 €4.895,78 €

Monatliche Bruttogehälter bei Vollzeit ab 01.01.2026. Teilzeitkräfte erhalten pro vereinbarter Stunde 1/167 des Monatsgehalts ihrer Tätigkeitsgruppe.

Drei Punkte sollten Sie kennen:

  • Bindung: Unmittelbar und zwingend gilt der Tarifvertrag nur zwischen Mitgliedern der Arbeitgeberseite (AAA) und des Verbands medizinischer Fachberufe. Sonst gilt er, wenn der Arbeitsvertrag auf ihn verweist oder er in der Praxis betriebsüblich angewendet wird.
  • Laufzeit: Der Vertrag kann frühestens zum 31.12.2026 gekündigt werden. Prüfen Sie vor dem Veröffentlichen Ihrer Anzeige, ob eine neue Gehaltstabelle gilt.
  • Tätigkeitsgruppen: Für Gruppe II setzt der Tarif zum Beispiel Fortbildungen von mindestens 40 Stunden oder entsprechende Berufserfahrung voraus. Ihre Fortbildungsangebote sind damit auch ein Gehaltsargument.

Wie nennen Sie das Gehalt in der Stellenanzeige?

Nennen Sie in der Anzeige einen Betrag oder eine Spanne, zum Beispiel „Vergütung nach MFA-Tarifvertrag, Tätigkeitsgruppe II bis III je nach Berufsjahren“. So können Bewerbende Ihr Angebot vergleichen, bevor sie sich melden, und Sie sprechen mit Personen, für die das Gehalt bereits passt.

Wie hilft Instagram beim Employer Branding für MFA?

Instagram hilft beim Employer Branding, weil Sie dort den Arbeitsalltag Ihrer Praxis zeigen können – Team, Abläufe, Fortbildungen –, den eine Stellenanzeige allein kaum vermittelt. Wer Ihre Beiträge kennt, weiß schon vor der Bewerbung, wie es bei Ihnen zugeht.

Geeignete Formate:

  • Teamvorstellungen: Kolleginnen und Kollegen erzählen, was sie an ihrer Aufgabe mögen. Holen Sie vorher die Einwilligung ein und dokumentieren Sie sie, denn Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden (§ 22 KUG (externer Link, öffnet in neuem Fenster)).
  • Ein Tag in der Praxis: Empfang, Labor, Sprechstunde – ohne Patientinnen und Patienten, Bildschirme oder Unterlagen im Bild. Schon die Tatsache einer Behandlung fällt unter die Schweigepflicht; worauf Sie bei Praxisfotos achten, lesen Sie in unserem Beitrag zum Google-Unternehmensprofil.
  • Einarbeitung und Fortbildung: Zeigen Sie, wie neue Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet werden und welche Fortbildungen die Praxis unterstützt.
  • Story-Highlight „Jobs“: Ein dauerhaftes Highlight mit Link zur Karriereseite macht offene Stellen jederzeit auffindbar.

Entscheidend ist Regelmäßigkeit: Ein Profil, das nur bei einer offenen Stelle aktiv wird, zeigt wenig vom Alltag. Wenn Ihnen dafür die Zeit fehlt, übernimmt Nexivai – Marketingagentur für Arztpraxen und Kliniken – Redaktionsplan, Reels und Karussells, inklusive MFA-Recruiting. Mehr dazu unter Social Media für Arztpraxen; Projekte, die wir betreuen, finden Sie bei unseren Referenzen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Information zum Stand vom 8. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.

Nach dem Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte liegt das Bruttogehalt in Vollzeit seit dem 1. Januar 2026 zwischen 2.939,59 Euro (Tätigkeitsgruppe I, 1. bis 4. Berufsjahr) und 4.895,78 Euro (Tätigkeitsgruppe VI, ab dem 33. Berufsjahr). Maßgeblich sind Tätigkeitsgruppe und Berufsjahre. Unmittelbar verbindlich ist der Tarif nur bei beiderseitiger Mitgliedschaft in den Tarifverbänden; sonst gilt er etwa, wenn der Arbeitsvertrag auf ihn verweist.

Eine MFA betreut Patientinnen und Patienten, organisiert Abläufe in der Praxis und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei Diagnostik und Therapie. Zum Berufsbild gehören laut Ausbildungsverordnung unter anderem Hygiene, Kommunikation, Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation sowie das Handeln bei Not- und Zwischenfällen. Je nach Fachrichtung kommen Schwerpunkte hinzu, für die es eigene Fortbildungen gibt, etwa ambulantes Operieren oder Wundmanagement.

Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre (§ 2 MedFAngAusbV). Nach dem Gehaltstarifvertrag beträgt die Ausbildungsvergütung seit dem 1. Januar 2026 monatlich 1.050 Euro im ersten, 1.150 Euro im zweiten und 1.250 Euro im dritten Jahr. Die Abschlussprüfung legen MFA vor der Ärztekammer ab.

Nein, eine Stellenanzeige muss sich an alle Geschlechter richten; sonst verstößt sie gegen § 11 AGG. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält auch „(m/w)“ für rechtlich uneindeutig und nennt „(m/w/d)“ als Beispiel für eine Formulierung, die alle Geschlechter anspricht. Alternativ können Sie tätigkeitsbezogen formulieren, etwa „Verstärkung für unser Empfangsteam (m/w/d)“.

Nein, unmittelbar und zwingend gilt der Gehaltstarifvertrag nur, wenn die Praxis Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und die MFA Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe ist. Darüber hinaus gilt er, wenn der Arbeitsvertrag auf ihn Bezug nimmt oder er betriebsüblich angewendet wird. Als Orientierung für eine faire Vergütung eignet er sich unabhängig davon.

Kostenlos ist zum Beispiel die MFA-Stellenbörse der Landesärztekammer Baden-Württemberg für Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg; die Kammer prüft die Angebote vor der Veröffentlichung formal. Die Angebote anderer Kammern unterscheiden sich, fragen Sie deshalb bei Ihrer Landesärztekammer nach. Ohne zusätzliche Kosten bleiben auch Ihre eigene Karriereseite und Beiträge auf Ihren Social-Media-Kanälen.

Quellen

Worauf dieser Beitrag beruht

Gesetzestexte, Urteile und offizielle Hilfeseiten – zum Nachlesen.

  1. Fachkräfteengpassanalyse 2025 – Statistik der Bundesagentur für Arbeit (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  2. § 11 AGG (Ausschreibung) – gesetze-im-internet.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  3. § 15 AGG (Entschädigung und Schadensersatz) – gesetze-im-internet.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  4. Fair in den Job! Leitfaden für diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren – Antidiskriminierungsstelle des Bundes (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  5. Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025 – Bundesärztekammer (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  6. § 2 MedFAngAusbV (Ausbildungsdauer) – gesetze-im-internet.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  7. MFA-Stellenbörse – Landesärztekammer Baden-Württemberg (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  8. § 22 KUG – gesetze-im-internet.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)

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